Veranstaltung: | Herbstmitgliederversammlung in Duisburg! |
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Tagesordnungspunkt: | 12. Anträge (18:30 Uhr- 19:00 Uhr) |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 13.10.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.10.2020, 15:52 |
A1: Spenden und Sonderbeiträge: Satzungsänderungsantrag zur Beitrag und Kassenordnung
Antragstext
Es wird beantragt, im Teil „Beitrags- und Kassenordnung“ der Satzung des
Kreisverbandes den §2 „Sonderbeiträge“ zu ersetzen durch folgenden Wortlaut:
§2 Sonderbeiträge
(1) Mitglieder im Rat der Stadt Duisburg, oder in Gremien, in die sie vom Rat
der Stadt Duisburg entsendet werden, leisten 50 % der aus ihrer Mandatstätigkeit
erhaltenen Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder an BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
im Kreisverband Duisburg als Spenden. Dies gilt für alle Gremien, in die sie vom
Rat der Stadt Duisburg für BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN entsandt werden. Dies gilt
ebenso für die Landschaftsversammlung.
(2) Um die effiziente Abrechnung zu ermöglichen, übersenden die Mitglieder
zeitnah nach Erhalt die Abrechnungen der Stadtverwaltung, des jeweiligen
städtischen Unternehmens oder von anderen Organen an den Kreisverband Duisburg.
(4) In Härtefällen kann der abgeführte Beitrag reduziert werden. Darüber
entscheidet auf Antrag des Mitglieds die Spendenkommission des Kreisverbandes
Duisburg. In diese Spendenkommission entsendet der Kreisvorstand den/die
KreiskassiererIn, die Mitgliederversammlung ein Mitglied und die Gesamtfraktion
zwei Mitglieder. Entscheidungen der Spendenkommission sind bindend und gelten
für ein Jahr, insofern sich die Situation des Mitglieds nicht signifikant
geändert hat. Nach einem Jahr ist ggf. ein neuer Antrag zu stellen. Mit einer
neuen Legislatur muss ebenfalls ein neuer Antrag gestellt werden.
Begründung
Politische Willensbildung und Bildungsarbeit, Mitgliederversammlungen, die Geschäftsstelle und Wahlkämpfe kosten Geld. Neben den anteiligen Einkünften aus Mitgliedsbeiträgen finanzieren wir uns als Partei auch über die Spenden unserer Mitglieder in den Gremien. Wir setzen dabei auf Maß und Mitte: Studierende, Schüler*innen, Arbeitssuchende und Mitglieder in unvorhergesehenen finanziellen Notlagen können weiterhin die (teilweise) Befreiung von ihren Mandatsspenden vertraulich bei der Spendenkommission beantragen.
Das vorgeschlagene Verfahren hat in dieser Form bereits in der letzten Legislaturperiode Anwendung gefunden. Damals war es aber nur ein Beschluss der Kreismitgliederversammlung. Um Transparenz und Verstetigung zu schaffen, möchten wir es als Kreisverband nun als Teil der Kassenordnung in unsere Satzung überführen.
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