Bei Abs. 1 sollten auch die BVen ausdrücklich genannt werden; in der Vergangenheit gab es mehrfach die kontroverse Diskussion, ob die BV-Mandatsbeiträge nicht einfach bei den OVen bleiben. Das haben wir meines Wissens nach wie vor nicht so geregelt. Insofern würde die Ergänzung für Eindeutigkeit sorgen. Das gilt auch für den Integrationsrat.
"Und" statt "Dies" ist redaktionell für den Lesefluss.
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